
1. Angebote
Unsere Angebote und Mitteilungen (schriftlicher, mündlicher sowie telefonischer Art)
sind ausschließlich für den jeweiligen Adressaten bestimmt und von diesem vertraulich
zu behandeln. Sie dürfen Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zugänglich
gemacht werden. Sollte durch die unbefugte Weitergabe von Objektinformationen an
Dritte ein Kauf-
Mündliche Vereinbarungen erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Makler schriftlich bestätigt werden.
2. Gewähr
Die Angaben zu den einzelnen Immobilienangeboten basieren auf uns erteilten Informationen. Wir sind um richtige und vollständige Angaben bemüht, können jedoch dafür keine Haftung übernehmen. Daher sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich. Alle Angebote sind vor Vertragsabschluss nachzuprüfen. Zwischenverkauf bzw. –vermietung und –verpachtung bleiben dem Eigentümer vorbehalten.
3. Vorkenntnis
Sollte dem Auftraggeber bzw. Angebotsempfänger das Objekt bereits zum Kauf oder zur
Anmietung angeboten worden sein, so ist er verpflichtet, uns dieses unverzüglich
unter Offenlegung der Informationsquelle mitzuteilen. Ansonsten gilt der Nachweis
des Objektes als von uns erfolgt. Falls das von uns angebotene Objekt zu einem späteren
Zeitpunkt erneut direkt oder von dritter Seite angeboten werden sollte, ist dem Anbietenden
gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste
Dritter abzulehnen. Der Interessent hat für den Fall, dass er den Eigentümer des
Objektes kennt, uns diesen Umstand ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt keine
Mitteilung, so ist die Weitergabe der Informationen über das Kauf-
4. Provision
Unsere Maklercourtage entsteht für den Nachweis eines Interessenten oder eines Objektes
oder für die Vermittlung eines Vertragsabschlusses und ist verdient, fällig und zahlbar
am Tage eines notariellen Kaufvertrages bzw. der Miet-
Die Provision ist nicht im Kaufpreis enthalten. Wenn keine gesonderte schriftliche
Vereinbarung getroffen wurde, begründet der Nachweis über die Möglichkeit eines Kauf-
Unsere Firma ist auch berechtigt, für den anderen Teil tätig zu werden und mit diesem Provisionen zu vereinbaren.
Wir haben ebenfalls Anspruch auf Courtage, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäftes ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglichen bezweckten Geschäftes tritt, z.B. durch Enteignung, Zwangsversteigerung, Tausch oder Ausübung eines Vorrechtes.
Werden Verträge zu Bedingungen abgeschlossen, die von unserem Angebot abweichen,
(z.B. anstatt des An-
Weicht der tatsächlich getroffene Kauf-
Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Verkauf mit einer anderen Partei zustande kommt, mit der der Empfänger des Angebotes in einem engen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnis steht. Für den Fall, dass zwischen diesem Dritten und dem Verkäufer des Objektes ein Vertrag zustande kommt, haftet der Empfänger des Exposés auch dann für die Provision, wenn sich dieser auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches beruft.
Kommt ein Kauf-
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für mündlich bzw. telefonisch erfolgte Angebote.
5. Bekanntgabe
Der Angebotsempfänger hat uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn und zu welchen Bedingungen er einen Vertrag über das in diesem Exposé bezeichnete Objekt oder über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners abschließt.

